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Geschäftsbedingungen für eine faire Partnerschaft
Schwarz auf weiß/ Kauf auf Probe
- Zwischen dem Kunden und der Berendsohn AG (BAG) gilt bei Bestellungen im Internet ausschließlich das, was schriftlich oder elektronisch vereinbart wurde. Insbesondere gelten die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen.
- Im Rahmen dieser Bestellung kaufen Sie bei der BAG auf Probe, d.h. Sie können gelieferte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Der Kaufvertrag wird ab Erhalt der Ware durch Ihre Billigung wirksam, spätestens jedoch nach Ablauf dieser 14-tägigen Rückgabefrist.
- Die Preise gelten zzgl. anteiliger Fracht- u. Verpackungskosten in Höhe von 2% des Auftragswertes sowie zzgl. Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig. Die Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.
- Je nach Artikel beträgt die Lieferzeit i.d.R.1-2 Wochen nach schriftlicher Bestätigung des Auftrages durch die BAG.
- Sollte es nicht möglich sein, den auf den Internetseiten dargestellten Artikel zu liefern, so behält sich die BAG vor, einen ähnlichen Artikel zu liefern.
- Artikeländerungen in Farbe und Design, sowie technische Verbesserungen behält sich die BAG ausdrücklich vor.
- Die BAG kann vom Vertrag zurücktreten, falls der Kunde Verpflichtungen aus vorhergehenden Aufträgen nicht erfüllt hat.
- Im Falle einer mangelhaften Lieferung hat der Kunde selbstverständlich einen Anspruch auf Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung, die in angemessener Frist zu erfolgen hat. Schlägt die Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung fehl, kann der Kunde wahlweise die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Schadensersatzansprüche gegen die BAG wegen Verzuges oder mangelhafter Lieferung oder Unmöglichkeit sind insoweit ausgeschlossen, als nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der BAG vorliegt. Ersatz eines ihm entgangenen Gewinns kann der Kunde nicht verlangen.
- Ist der Kunde Kaufmann oder hat der Kunde keinen Wohnsitz im Inland, bzw. ist ein Wohnsitz im Inland zum Zeitpunkt der Klage nicht zu ermitteln, so ist Hamburg Erfüllungsort. Gerichtsstand ist Hamburg-Mitte.
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